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Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und Beamtenrecht

Worauf es gerade ankommt – verständlich erklärt. Kein Fachjargon, sondern das, was für Ihre Situation wirklich zählt.

Stand: Oktober 2026

Arbeitsrecht

Drei Wochen nach der Kündigung – warum diese Frist über alles entscheidet

Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Wer die Klagefrist verstreichen lässt, verliert seine Rechte – selbst bei einer unwirksamen Kündigung.

Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Wer früh anwaltlichen Rat einholt, hält sich alle Optionen offen: von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung.

Beamtenrecht

Konkurrentenstreit: Wenn die Beförderung an Ihnen vorbeigeht

Eine Stelle wird an einer anderen Bewerberin oder einem anderen Bewerber vergeben – obwohl Sie besser qualifiziert sind? Dann sollten Sie schnell handeln.

Der Dienstherr muss die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einhalten (Art. 33 Abs. 2 GG). Wer übergangen wird, kann die Besetzung der Stelle im Eilverfahren stoppen lassen – aber nur, solange sie noch nicht endgültig vergeben ist. Danach ist die Chance auf die Beförderung meist verloren. In der Regel sollten Sie nicht länger als zwei Wochen nach der erfolgten Ablehnung warten – so lange muss der Dienstherr die Stelle üblicherweise freihalten.

Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag: erst prüfen, dann unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer einvernehmlichen Lösung – kann aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis freiwillig auf – die Agentur für Arbeit verhängt dann in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Ob und wie sich das vermeiden lässt und ob die angebotene Abfindung angemessen ist, sollten Sie vor der Unterschrift klären.

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