Drei Wochen nach der Kündigung – warum diese Frist über alles entscheidet
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Wer die Klagefrist verstreichen lässt, verliert seine Rechte – selbst bei einer unwirksamen Kündigung.
Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Wer früh anwaltlichen Rat einholt, hält sich alle Optionen offen: von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung.