Kündigungsfrist: Muss die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist mit einer fristgebundenen Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG geltend gemacht werden?
Gemäß § 4 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Nach Ablauf dieser Frist fingiert das Gesetz (§ 7 KSchG) die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Damit stellt sich die Frage, ob die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist noch nach Ablauf der drei-wöchigen Klagefrist vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden kann. […]