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Ihr Recht im Arbeitsverhältnis. In den besten Händen.

Seit über 30 Jahren spezialisiert auf das Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Drei Anwälte, ein Team, immer erreichbar.

Fachanwälte für Arbeitsrecht in Braunschweig

0531 2408485 Mo–Fr erreichbar, kurzfristige Termine möglich


Auf welcher Seite stehen Sie?

Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte im Arbeitsrecht – sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wählen Sie Ihren Bereich, wir bringen Sie direkt zum richtigen Ansprechpartner.

Seit über 30 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert

Dr. Abramowski & Dr. Nowak ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Braunschweig. Drei Anwälte, ein eingespieltes Team und über 10.000 begleitete Fälle – vom Kündigungsschutz über die Gestaltung von Verträgen bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Hinzu kommt das Beamten- und Verwaltungsrecht. Wir sprechen Klartext, denken vom Ergebnis her und sind auch dann erreichbar, wenn es schnell gehen muss.

Wir vertreten Menschen aus allen Berufen – zum Beispiel:

  • Facharbeiter
  • Angestellte
  • Ingenieure
  • Pflegekräfte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Leitende Angestellte
  • Betriebsräte

Ob Facharbeiter in der Industrie, Angestellte im Büro oder Leitende – wir kennen die Regeln Ihrer Arbeitswelt.

3 Wochen

So lange haben Sie Zeit, gegen Ihre Kündigung zu klagen. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie unberechtigt war (§ 4 KSchG).

In vier Schritten zu Ihrem Recht

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie rufen an oder schreiben uns. Wir hören zu und sagen Ihnen sofort, ob Eile geboten ist.

  2. 2

    Ersteinschätzung

    Wir sichten Ihre Unterlagen und schätzen Ihre Chancen ehrlich ein – inklusive Kosten und Rechtsschutz.

  3. 3

    Vertretung

    Wir übernehmen Schriftverkehr, Verhandlung und – wenn nötig – die Klage. Sie werden nicht vertröstet, sondern vertreten.

  4. 4

    Ergebnis

    Ob Vergleich, Abfindung oder Entscheidung des Gerichts: Wir setzen Ihr Ziel bestmöglich durch – und Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.

Warum Mandanten uns vertrauen

Drei Gründe, die sich nicht auf ein Versprechen stützen, sondern auf Zahlen.

30+ Jahre
Spezialisiert, nicht nebenbei
Seit über 30 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir vertreten Sie vor jedem Arbeits- und Landesarbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht.
10.000+ Fälle
Wir wissen früh, wohin Ihr Fall läuft
Aus über 10.000 begleiteten Fällen kennen wir die typischen Muster. Sie hören von uns ehrlich, was realistisch zu erreichen ist.
3 Anwälte
Sie stehen nie ohne Hilfe da
Ist Ihr Ansprechpartner im Termin, springt ein Kollege ein. Die kniffligsten Fälle besprechen wir gemeinsam im Team.

Drei Anwälte, ein Team für Sie

Ist Ihr Ansprechpartner einmal im Termin, springt ein Kollege ein. So stehen Sie nie ohne Hilfe da.

Rechtsanwalt Dr. Peter Abramowski

Dr. Peter Abramowski

Rechtsanwalt · Partner

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Bearbeitet das gesamte Arbeitsrecht.

Profil ansehen
Rechtsanwalt Dr. Oliver Nowak

Dr. Oliver Nowak

Rechtsanwalt · Partner

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Bearbeitet das gesamte Arbeitsrecht.

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Rechtsanwalt Ruven Kueß

Ruven Kueß

Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bearbeitet das gesamte Arbeitsrecht sowie Beamtenrecht und Verwaltungsrecht.

Profil ansehen

Auch als Referenten gefragt: Unsere Anwälte schulen Betriebsräte in ihren Rechten und Pflichten.

Was Mandanten über uns sagen

„Ich kann die Kanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak absolut empfehlen. […] Beide Anwälte nehmen sich Zeit, hören genau zu und erklären juristische Sachverhalte verständlich und transparent.“
Tamara S. · 2025 Google
„Herr Ruven Kueß überzeugt durch fachliche Kompetenz, klare Kommunikation und eine sehr engagierte Arbeitsweise. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und ernst genommen gefühlt. […]“
Maximilian Z. · 2025 Google
„Herr Kueß hat mich während meines Verfahrens sehr kompetent und zuverlässig unterstützt. […] Dank seiner Hilfe konnte ich zu einer fairen Lösung kommen.“
Victoria C. · 2025 Google
„Ich wurde telefonisch von Herrn Dr. Nowak sehr gut und umfänglich beraten. Er war sehr menschlich und fachlich kompetent. Sehr zu empfehlen!“
C. · 2025 Google
„Sehr kompetente Beratung und sehr gute Vertretung durch Herrn Kueß. Zum Thema Arbeitsrecht kann ich eine Beauftragung jederzeit empfehlen. Mein Thema wurde professionell und zügig abgehandelt.“
Mark E. · 2024 Google
„Exzellente und kompetente Beratung! Zielführende und realistische Einschätzung des jeweiligen Falles. Pragmatisch, sympathisch und auch empathisch! Danke!“
Oliver J. · 2023 Google

Die Zitate stammen wörtlich aus öffentlichen Rezensionen unseres Google-Profils (Stand: Juli 2026), ausgewählt nach Aussagekraft und Aktualität. Wir prüfen nicht nach, ob die Verfasserinnen und Verfasser tatsächlich Mandanten waren; Google überprüft dies nach eigenen Angaben ebenfalls nicht.

Was kostet das? Und zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Der wichtigste Punkt zuerst: Sie sollen wissen, woran Sie sind, bevor etwas anfällt.

  • Erstberatung maximal 250 € – der genaue Betrag richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls.
  • Rechtsschutzversicherung? Wir stellen die Deckungsanfrage, bevor weitere Kosten entstehen.
  • Ohne Versicherung sagen wir Ihnen vorab genau, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Jetzt anrufen
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – von der Vertragsgestaltung über Kündigungen bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Natürlich nicht in demselben Fall.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Sehr schnell. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

Was kostet ein erstes Gespräch?

Die Erstberatung kostet maximal 250 € – der genaue Betrag richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten; wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Im Arbeitsrecht sehr häufig ja. Sagen Sie uns einfach, bei wem Sie versichert sind – wir klären die Kostenübernahme, bevor weitere Kosten anfallen.

Ich habe ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommen – was kann ich tun?

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Versteckte Abwertungen durch Zeugniscodes lassen sich häufig korrigieren. Wir prüfen die Formulierungen und setzen eine Berichtigung für Sie durch.

Mein Arbeitgeber zweifelt meine Krankschreibung an – was nun?

Im Krankheitsfall haben Sie bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG). Immer häufiger zweifeln Arbeitgeber das ärztliche Attest an und verweigern die Zahlung. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lässt sich aber nur unter besonderen Umständen erschüttern – wir prüfen die Vorwürfe und setzen Ihren Anspruch durch.

Kann mein Arbeitgeber mir fristlos kündigen?

Nur bei einem wichtigen Grund (§ 626 BGB). Viele fristlose Kündigungen halten einer Prüfung nicht stand. Melden Sie sich schnell – auch hier läuft die Drei-Wochen-Frist.

Schildern Sie uns Ihren Fall

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell und sagen Ihnen, wie es weitergeht.

So erreichen wir Sie

E-Mail oder Telefon – eins genügt.

Alles Weitere klären wir persönlich.

Wir antworten in der Regel noch am selben Arbeitstag.