Dr. Peter Abramowski
Rechtsanwalt · Partner
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
Bearbeitet das gesamte Arbeitsrecht.
Profil ansehenSeit über 30 Jahren spezialisiert auf das Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Drei Anwälte, ein Team, immer erreichbar.
Fachanwälte für Arbeitsrecht in Braunschweig
0531 2408485 Mo–Fr erreichbar, kurzfristige Termine möglich
Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte im Arbeitsrecht – sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wählen Sie Ihren Bereich, wir bringen Sie direkt zum richtigen Ansprechpartner.
Wir vertreten Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ob Kündigung, Abfindung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag – wir handeln schnell, bevor Fristen verstreichen.
Trennungen rechtssicher vorbereiten, Arbeitsverträge gestalten, Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Disziplinarverfahren, Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilung oder Versetzung – Rechtsanwalt Ruven Kueß vertritt Beamtinnen und Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn, in allen Bereichen des Beamtenrechts.
Dr. Abramowski & Dr. Nowak ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei im Herzen von Braunschweig. Drei Anwälte, ein eingespieltes Team und über 10.000 begleitete Fälle – vom Kündigungsschutz über die Gestaltung von Verträgen bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Hinzu kommt das Beamten- und Verwaltungsrecht. Wir sprechen Klartext, denken vom Ergebnis her und sind auch dann erreichbar, wenn es schnell gehen muss.
Wir vertreten Menschen aus allen Berufen – zum Beispiel:
Ob Facharbeiter in der Industrie, Angestellte im Büro oder Leitende – wir kennen die Regeln Ihrer Arbeitswelt.
Sagen Sie uns, worum es geht. Wir ordnen Ihren Fall ein und zeigen Ihnen den nächsten Schritt.
Sie haben drei Wochen, um sich zu wehren. Danach gilt die Kündigung als wirksam.
Beraten lassenDas erste Angebot ist selten das beste. Wir prüfen, was für Sie drin ist.
Beraten lassenOft die Vorstufe zur Kündigung. Nicht jede müssen Sie hinnehmen.
Beraten lassenErst prüfen, dann unterschreiben – sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Beraten lassenWir stehen Ihnen in allen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite.
So lange haben Sie Zeit, gegen Ihre Kündigung zu klagen. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie unberechtigt war (§ 4 KSchG).
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir hören zu und sagen Ihnen sofort, ob Eile geboten ist.
Wir sichten Ihre Unterlagen und schätzen Ihre Chancen ehrlich ein – inklusive Kosten und Rechtsschutz.
Wir übernehmen Schriftverkehr, Verhandlung und – wenn nötig – die Klage. Sie werden nicht vertröstet, sondern vertreten.
Ob Vergleich, Abfindung oder Entscheidung des Gerichts: Wir setzen Ihr Ziel bestmöglich durch – und Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.
Drei Gründe, die sich nicht auf ein Versprechen stützen, sondern auf Zahlen.
Ist Ihr Ansprechpartner einmal im Termin, springt ein Kollege ein. So stehen Sie nie ohne Hilfe da.
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Rechtsanwalt
Bearbeitet das gesamte Arbeitsrecht sowie Beamtenrecht und Verwaltungsrecht.
Profil ansehenAuch als Referenten gefragt: Unsere Anwälte schulen Betriebsräte in ihren Rechten und Pflichten.
„Ich kann die Kanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak absolut empfehlen. […] Beide Anwälte nehmen sich Zeit, hören genau zu und erklären juristische Sachverhalte verständlich und transparent.“
„Herr Ruven Kueß überzeugt durch fachliche Kompetenz, klare Kommunikation und eine sehr engagierte Arbeitsweise. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und ernst genommen gefühlt. […]“
„Herr Kueß hat mich während meines Verfahrens sehr kompetent und zuverlässig unterstützt. […] Dank seiner Hilfe konnte ich zu einer fairen Lösung kommen.“
„Ich wurde telefonisch von Herrn Dr. Nowak sehr gut und umfänglich beraten. Er war sehr menschlich und fachlich kompetent. Sehr zu empfehlen!“
„Sehr kompetente Beratung und sehr gute Vertretung durch Herrn Kueß. Zum Thema Arbeitsrecht kann ich eine Beauftragung jederzeit empfehlen. Mein Thema wurde professionell und zügig abgehandelt.“
„Exzellente und kompetente Beratung! Zielführende und realistische Einschätzung des jeweiligen Falles. Pragmatisch, sympathisch und auch empathisch! Danke!“
Die Zitate stammen wörtlich aus öffentlichen Rezensionen unseres Google-Profils (Stand: Juli 2026), ausgewählt nach Aussagekraft und Aktualität. Wir prüfen nicht nach, ob die Verfasserinnen und Verfasser tatsächlich Mandanten waren; Google überprüft dies nach eigenen Angaben ebenfalls nicht.
Der wichtigste Punkt zuerst: Sie sollen wissen, woran Sie sind, bevor etwas anfällt.
Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – von der Vertragsgestaltung über Kündigungen bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Natürlich nicht in demselben Fall.
Sehr schnell. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Die Erstberatung kostet maximal 250 € – der genaue Betrag richtet sich nach dem Aufwand Ihres Falls. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten; wir stellen die Deckungsanfrage für Sie.
Im Arbeitsrecht sehr häufig ja. Sagen Sie uns einfach, bei wem Sie versichert sind – wir klären die Kostenübernahme, bevor weitere Kosten anfallen.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Versteckte Abwertungen durch Zeugniscodes lassen sich häufig korrigieren. Wir prüfen die Formulierungen und setzen eine Berichtigung für Sie durch.
Im Krankheitsfall haben Sie bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG). Immer häufiger zweifeln Arbeitgeber das ärztliche Attest an und verweigern die Zahlung. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lässt sich aber nur unter besonderen Umständen erschüttern – wir prüfen die Vorwürfe und setzen Ihren Anspruch durch.
Nur bei einem wichtigen Grund (§ 626 BGB). Viele fristlose Kündigungen halten einer Prüfung nicht stand. Melden Sie sich schnell – auch hier läuft die Drei-Wochen-Frist.
Worauf es gerade ankommt – verständlich erklärt. Kein Fachjargon, sondern das, was für Ihre Situation wirklich zählt.
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Wer die Klagefrist verstreichen lässt, verliert seine Rechte – selbst bei einer unwirksamen Kündigung.
Weiterlesen BeamtenrechtEine Stelle wird an einer anderen Bewerberin oder einem anderen Bewerber vergeben – obwohl Sie besser qualifiziert sind? Dann sollten Sie schnell handeln.
Weiterlesen ArbeitsrechtEin Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer einvernehmlichen Lösung – kann aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
WeiterlesenRufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns schnell und sagen Ihnen, wie es weitergeht.