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Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Braunschweig

Herzlich Willkommen bei Dr. Abramowski & Dr. Nowak

Gerade in unseren Fachgebieten Arbeitsrecht und Medizinrecht kann der Ausgang einer Rechtsangelegenheit entscheidende Auswirkungen auf Ihre beruflichen, finanziellen und privaten Verhältnisse haben. Umso wichtiger ist eine seriöse Anwaltskanzlei, der Sie voll und ganz vertrauen können.

Die Kanzlei Dr. Abramoswki und Dr. Nowak besitzt die Professionalität Sie individuell zu beraten und Ihre Belange erfolgreich zu vertreten. Dazu wägen sie den Sachverhalt in jedem Fall genau ab und entwickeln mit Ihnen gemeinsam das für Sie optimale Vorgehen – ob gerichtlich oder aussergerichtlich. Umfangreiches und aktuelles Fachwissen in den einzelnen Rechtsgebieten ist heute wichtiger denn je.

Aus diesem Grunde hat sich unsere Anwaltskanzlei in Braunschweig schon frühzeitig für die Spezialisierung auf Arbeitsrecht und Medizinrecht entschieden. So werden Sie in diesen Bereichen bestmöglich beraten und fachkompetent vertreten – sowohl vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht als auch den Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten. Sieben engagierte und qualifizierte Mitarbeiter unterstützen in unserer Anwaltskanzlei und sorgen für reibungslose Abläufe.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

In den vergangenen 20 Jahren konnten wir allein in Braunschweig im Fachgebiet Arbeitsrecht in mehr als 10.000 Fällen erfolgreich beraten. Unsere Kompetenzen zeigen sich regelmäßig im positiven Ausgang von außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsangelegenheiten. Arbeitnehmer und Betriebsräte werden in unserer Anwaltskanzlei ebenso sorgfältig auf die entsprechenden Verhandlungen vorbereitet wie leitende Angestellte oder Geschäftsführer. Darüber hinaus informieren wir unsere Mandanten im Zuge des Verfahrens regelmäßig persönlich über die neusten Sachverhalte zum aktuellen Rechtsfall.

Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Problemen geht es oft um Fragen mit weitreichenden finanziellen Folgen. Meist ist eine schnelle Lösung erforderlich. Wir helfen Ihnen rasch und mit dem nötigen Nachdruck in Bereichen wie Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Dienstvertragsrecht und auf anderen Gebieten des Arbeitsrechts.

Anwaltskanzlei für Medizinrecht

Mit viel Erfahrung und Know-how bearbeitet die Kanzlei Probleme im Medizinrecht: etwa zum ärztlichen Gesellschaftsrecht oder zum Vertragsarztrecht. Ebenso sind wir für Sie da, wenn es um ärztliches Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht oder gesellschaftsrechtliche Aspekte der ärztlichen Zusammenarbeit geht.

 


Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht und Medizinrecht

Kündigungsfrist: Muss die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist mit einer fristgebundenen Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG geltend gemacht werden?

Gemäß § 4 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Nach Ablauf dieser Frist fingiert das Gesetz (§ 7 KSchG) die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Damit stellt sich die Frage, ob die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist noch nach Ablauf der drei-wöchigen Klagefrist vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden kann. […]

Betriebsratswahl: Wie groß wird der neu zu wählende Betriebsrat?

Vor der Einleitung der Betriebsratswahl ist durch den Wahlvorstand zu prüfen, wieviele Mitglieder für den neuen Betriebsrat zu wählen sind. Dies ist nach § 3 Abs.2 Nr.5 WO notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens und kann bei Fehlern zur Wahlanfechtung führen. 1. Regelmäßig Beschäftigte Der Ausgangspunkt der rechtlichen Prüfung ist die Arbeitnehmer-Staffel in § 9 BetrVG. Nach […]

Leiharbeitnehmer können Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder erhöhen

Leiharbeitnehmer können die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG erhöhen. Leiharbeitnehmer sind bei der Feststellung der für die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Entleiherbetrieb zu berücksichtigen, wenn sie zu dem regelmäßigen Personalbestand des Betriebs gehören. (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2017, 7 ABR 60/15) Inhalt der Entscheidung Der siebte Senat des […]

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