Ihr Recht im öffentlichen Dienst
Als Beamtin oder Beamter stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis – mit eigenen Regeln und oft kurzen Fristen. Rechtsanwalt Ruven Kueß vertritt Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn: klar, entschieden und mit Blick auf Ihre Laufbahn.
Womit wir Beamtinnen und Beamte vertreten
Im Beamtenrecht entscheidet häufig, wer die Fristen kennt und schnell handelt. Wir prüfen Ihren Fall, sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Aussichten stehen, und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren wie vor dem Verwaltungsgericht.
Disziplinarverfahren & Disziplinarmaßnahmen
Vom ersten Vorhalt bis zur Disziplinarmaßnahme: Wir prüfen die Vorwürfe, wahren Ihre Rechte im Verfahren und helfen Ihnen, sich gegen unverhältnismäßige Disziplinarmaßnahmen zu wehren.
Dienstliche Beurteilung
Eine zu niedrige Beurteilung bremst Ihre Laufbahn. Wir prüfen sie auf Rechtsfehler und lassen sie – wo nötig – aufheben und neu erstellen.
Konkurrentenstreit, Beförderung & Bewerbung
Wurde eine Stelle an Ihnen vorbei besetzt? Im Konkurrentenstreit sichern wir Ihre Chance auf die Beförderung – häufig im Eilverfahren, bevor Fakten geschaffen werden.
Versetzung & Abordnung
Gegen eine Versetzung oder Abordnung an einen anderen Dienstort können Sie sich wehren. Wir prüfen, ob die dienstlichen Gründe wirklich tragen.
Auch im allgemeinen Verwaltungsrecht an Ihrer Seite
Über das Beamtenrecht hinaus vertreten wir Sie gegenüber Behörden – von Widerspruch und Klage bis zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich im Konkurrentenstreit reagieren?
Sehr schnell. Sobald der Dienstherr Ihnen die Auswahlentscheidung mitteilt, sollten Sie in der Regel nicht länger als zwei Wochen nach der erfolgten Ablehnung warten, um im Eilverfahren die Besetzung der Stelle zu stoppen – so lange muss der Dienstherr üblicherweise abwarten, bis er die Stelle besetzen darf. Wird die Stelle erst besetzt, ist Ihre Chance auf die Beförderung in aller Regel verloren. Melden Sie sich deshalb sofort.
Kann ich gegen eine schlechte dienstliche Beurteilung vorgehen?
Ja. Beurteilungen sind gerichtlich überprüfbar, auch wenn dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum zusteht. Wir prüfen, ob das Verfahren eingehalten und der Maßstab richtig angewandt wurde – und setzen bei Fehlern eine neue Beurteilung durch.
Ihr Fall im Beamtenrecht
Schildern Sie uns kurz, worum es geht – ob Disziplinarverfahren, Beurteilung oder Konkurrentenstreit. Gerade hier zählt jeder Tag.