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Abfindung annehmen – erst prüfen dann handeln

Kündigung und Abfindung sind zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden. Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen im Falle einer Kündigung per Rechtsanspruch eine Abfindung zusteht und sehen sich bestätigt, wenn der Arbeitgeber schnell eine Abfindung anbietet. Trotzdem muss es gut überlegt sein. Nicht immer ist die Annahme einer Abfindung der richtige Weg. Oft wollen Arbeitgeber so einer Kündigungsschutzklage entgehen, in der sie eventuell unterliegen könnten. Insofern sollte das erste Angebot des Arbeitgebers für eine Abfindung gut überprüft werden. Darüber hinaus gibt es einiges zu beachten, bevor der Mitarbeiter die Abfindung annehmen kann.

Abfindungsangebot – Prüfung des Arbeitsvertrages

Um sicher zu sein, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe eine Abfindung angenommen werden sollte, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht wie die Braunschweiger Kanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak zu konsultieren. Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt in der Regel keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Eine solche kann aber häufig individuell ausgehandelt werden. Die Höhe einer Abfindung orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie der individuellen Betriebszugehörigkeit, der Höhe des Bruttomonatseinkommens und den potentiellen Erfolgsaussichten gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. All dies muss gut überprüft und durchdacht sein, bevor eine Abfindung angenommen wird. Außerdem ist zu beachten, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages zu einer Sperrfrist bei der Arbeitsagentur führen kann. Hier sind die Verträge so zu gestalten, dass es nicht zur Verhängung einer Sperrist durch die Arbeitsagentur kommt. Zudem sollte die Verhandlungssituation dafür genutzt werden, sich auch andere wichtige Punkte zusichern zu lassen,  wie z.B. die Erteilung eines guten Arbeitszeugnisses oder den Verzicht auf ein etwaiges Wettbewerbsverbot.

Abfindung annehmen – Beratung von Dr. Abramowski und Dr. Nowak

Da viele Unternehmen aufgrund von Formfehlern in der Kündigung diese scheuen, sind sie eher bereit, eine Abfindung zu zahlen, werden diese aber in der Regel nicht sofort anbieten. Bevor eine Abfindung angenommen wird, sollten Mitarbeiter auch darüber informiert sein, dass eine Abfindung steuerpflichtig ist.

Dr. Abramowski & Dr. Nowak beraten Arbeitnehmer umfassend und kompetent in Sachen Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und die damit mögliche Abfindungszahlungen. Wir raten, nicht sofort bei einem ersten Abfindungsangebot zuzustimmen, sondern sich umfassend rechtlich beraten zu lassen, um die persönlich beste Lösung mit den Profis aus unser Anwaltskanzlei zu entwickeln.

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