Aufhebungsvertrag erhalten – was nun
Für Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag zuerst einmal ein Schock. Der Arbeitgeber bittet zum persönlichen Gespräch und legt dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Es ist völlig verständlich, dass in einer derartigen Situation die Emotionen beim Arbeitnehmer überhand nehmen. Wichtig ist, dass ein kühler Kopf behalten und nicht im Affekt gehandelt wird. Ein Arbeitgeber kann sich mit einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer trennen – jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer schriftlich zustimmt. Bevor diese Zustimmung erfolgen sollte, müssen jedoch einige Dinge genauestens arbeitsrechtlich durchdacht werden.
Aufhebungsvertrag vom Profi prüfen lassen
In dieser Phase empfiehlt es sich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wie Dr. Abramowski und Dr. Nowak aus Braunschweig hinzuzuziehen. Zuerst sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um Bedenkzeit bitten, um mit seinem Anwalt die richtigen Schritte und das richtige Vorgehen zu besprechen. Dazu gehört zum Beispiel die Höhe einer möglichen Abfindung, die Frage der Verhängung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur oder auch die Frage ob es sinnvoll sein kann, beispielsweise auf Grund des Alters des Arbeitnehmers um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Ferner sollte beim Abschluss immer daran gedacht werden andere wichtige Punkte mitzuregeln, wie beispielsweise ein positives Arbeitszeugnis oder der Verzicht auf ein Wettbewerbsverbot.
Aufhebungsvertrag – Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt: Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das hat zur Folge, dass der Betriebsrat in die Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag nicht involviert ist und auch kein Mitspracherecht hat. Die Änderungen an einem eventuellen Aufhebungsvertrag verhandelt der Arbeitnehmer selbst mit dem Arbeitgeber, bzw. kann sich auch durch seinen Anwalt vertreten lassen. Mit der Annahme eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer kann es dazu kommen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds bei dem Arbeitnehmer vorsieht. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass bei einem Aufhebungsvertrag Kündigungsfristen sowie der Kündigungsschutz entfallen. Wenn Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag erhalten, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und gemeinsam mit dem Anwalt abzuwägen, ob der Aufhebungsvertrag angenommen werden sollte, oder ob juristische Schritte eingeleitet werden sollten.
Es ist somit eine individuelle Entscheidung des Arbeitnehmers nach der Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, ob ein Aufhebungsvertrag angenommen werden sollte.