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Fortbildung für Betriebsräte – mehr als Basiswissen

Betriebsräte sind in ihrer Funktion weit mehr als nur die Interessenvertretung von Arbeitnehmern. Nicht selten sind sie bei ihrer Arbeit in arbeitsrechtliche Entscheidungen involviert, die ein hohes Maß an Vorkenntnis und Souveränität verlangt. Gerade in Fragen des komplexen Arbeitsrechts ist es für Betriebsräte wichtig, die wesentlichen Fakten zum Arbeitsrecht möglichst gut zu kennen, um in der täglichen Arbeit die Arbeitnehmer bestmöglich vertreten zu können und sicher im Umgang mit Arbeitgebern auftreten zu können. Stichworte wie zum Beispiel Wirtschaftsausschuss, Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit, Kündigungen und Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen und vieles mehr bedürfen eines arbeitsrechtlichen Basiswissens bei Betriebsräten.

Die Anwaltskanzlei Dr. Abramowski und Dr. Nowak aus Braunschweig bietet verschiedene Fortbildungen für Betriebsräte an, die das Thema Arbeitsrecht anschaulich, professionell und praxisnah verdeutlichen. Unser Ziel ist es, die Komplexität des Arbeitsrechts auch für Laien verständlich zu machen und nachhaltig zu vermitteln.

Fortbildung für Betriebsräte – mehr als Arbeitsrecht

Bei unseren Fortbildungen für Betriebsräte haben wir nicht nur den Anspruch, Arbeitsrecht für Betriebsräte in deren Funktion als Interessenvertretung näher zu bringen und verständlich darzustellen – es geht auch darum, die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Betriebsrats in Persona zu vermitteln. Dazu zählen Antworten auf Fragestellungen wie zum Beispiel: Was ist der Anspruch eines Betriebsrats, was darf nach Gesetzeslage gefordert werden, aber auch die Frage, wie man als Betriebsrat vorgeht, wenn der Arbeitgeber sich weigert, auf berechtigte Forderungen einzugehen.

Dr. Abramowski und Dr. Nowak – Juristischer Partner der Betriebsräte

Wir verstehen uns hier als juristischer Partner von Betriebsräten. In der individuellen Fortbildung für Betriebsräte von Dr. Abramowski und Dr. Nowak werden Betriebsräte mit hoher juristischer Fachexpertise, aber gleichzeitig nachvollziehbar und praxisorientiert geschult. Sie haben dabei die Wahl, ob die Schulung speziell für Sie zugeschnitten oder in einer Gruppe mit anderen Teilnehmern stattfinden soll. Auch bei der Wahl des Veranstaltungsorts sind wir flexibel – wir bieten unsere Praxis dafür an, gebieten aber auch gern Seminare in Ihrem Hause an. Es liegt ganz bei Ihnen. Übrigens gleich mal ein arbeitsrechtlicher Tipp: Erforderliche Fortbildungen und Schulungen für Betriebsräte muss der Arbeitgeber zahlen – inklusive sämtlich anfallender Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten.

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