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Arbeitsrecht für Betriebsräte – unsere Kompetenz

Betriebsräte sind die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und damit eine wichtige Instanz in Unternehmen. Für Betriebsräte ist es unbedingt notwendig, dass sie sich im Arbeitsrecht auskennen. Dafür werden eine Vielzahl von Schulungen und Fortbildungen angeboten, die auf die Belange von Betriebsräten zugeschnitten sind – auch von der Anwaltskanzlei Dr. Abramowski und Dr. Nowak werden Seminare mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für Betriebsräte angeboten. Schulungen und Fortbildungen geben einen ersten hilfreichen Überblick über arbeitsrechtliche Belange sowie die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats. Das ist eine gute Basis für das Tagesgeschäft. Häufig ist es jedoch so, dass der reine Überblick über das Arbeitsrecht nicht genügt.

Expertenwissen im Arbeitsrecht – wichtig für Betriebsräte

Im Zweifelsfall sollte dann ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, der professionelle Expertise im Arbeitsrecht für Betriebsräte besitzt. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski und Dr. Nowak hat sich insbesondere auf Arbeitsrecht für Betriebsräte spezialisiert. Im Streitfall tritt der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer immer auch gegen die Anwälte des Unternehmens an – um hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verhandelnden Parteien zu erzielen, ist es unerläßlich, einen Anwalt für Arbeitsrecht an die Seite des Betriebsrats zu stellen um so juristische Fallstricke und Winkelzüge zu umgehen und das Beste für die Arbeitnehmer herauszuholen. Zudem kommt anwaltliche Beratung im Arbeitsalltag eines Betriebsrats je nach Größe des Unternehmens regelmäßig zum Einsatz.

Betriebsvereinbarungen für Betriebsräte – unsere Leistung

Zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört unter anderem die Erstellung bzw. Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Hier sollten alle rechtlichen Möglichkeiten und deren Konsequenzen gut bedacht sein – auch hier kann die Anwaltskanzlei Dr. Abramowski und Dr. Nowak als Arbeitsrechtsspezialisten eine hilfreiche Beratung sein. Wir bieten darüber hinaus gern an, die gesamte Betriebsvereinbarung für Betriebsräte zu entwerfen. Auch bei Fragestellungen zum Interessenausgleich, Betriebsänderungen, Betriebsübergängen, Umstrukturierungen oder zu Sozialplänen stehen Dr. Abramowski und Dr. Nowak beratend zu Seite. Sie vertreten aber auch aktiv bei Verhandlungen. Für Betriebsräte kann es persönlich ebenso zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen kommen, in der eine juristische Vertretung notwendig ist. Hier können wir mit unsrem Fachwissen kurzfristig erörtern, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten es gibt was im Einzelfall möglich ist. Juristische Beratung von Betriebsräten ist eine der Kernkompetenzen von Dr. Abramowski und Dr. Nowak.

 


Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht für Betriebsräte

Betriebsratswahl: Wie groß wird der neu zu wählende Betriebsrat?

Vor der Einleitung der Betriebsratswahl ist durch den Wahlvorstand zu prüfen, wieviele Mitglieder für den neuen Betriebsrat zu wählen sind. Dies ist nach § 3 Abs.2 Nr.5 WO notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens und kann bei Fehlern zur Wahlanfechtung führen. 1. Regelmäßig Beschäftigte Der Ausgangspunkt der rechtlichen Prüfung ist die Arbeitnehmer-Staffel in § 9 BetrVG. Nach […]

Leiharbeitnehmer können Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder erhöhen

Leiharbeitnehmer können die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG erhöhen. Leiharbeitnehmer sind bei der Feststellung der für die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Entleiherbetrieb zu berücksichtigen, wenn sie zu dem regelmäßigen Personalbestand des Betriebs gehören. (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2017, 7 ABR 60/15) Inhalt der Entscheidung Der siebte Senat des […]

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