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Kündigung erhalten – besonnen reagieren

Gerade für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein schwerer Schlag. In vielen Fällen hängt von der Beschäftigung die Lebensplanung ab, daher greift eine Kündigung Arbeitnehmer auch emotional stark an. Das ist verständlich, menschlich und völlig normal. Trotzdem müssen Arbeitnehmer besonnen reagieren. Der erste Schritt ist, sich juristisch beraten zu lassen. Und zwar so schnell wie möglich, damit keine Fristen versäumt werden. Wir von der Anwaltskanzlei Dr. Abramowski und Dr. Nowak stehen hierbei für Arbeitnehmer bei Bedarf auch sehr kurzfristig zur Verfügung.

Fristen einhalten und gute Beratung – bei Kündigung das A und O

Wir beraten, was die richtigen ersten Schritte sind, z.B. die unverzügliche Meldung als Arbeitssuchender bei der Arbeitsagentur um Sanktionen zu vermeiden. Zeit ist beim Arbeitsrecht ein entscheidender Faktor, eine Kündigungsschutzklage muss zum Beispiel innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da bis auf wenige besondere Ausnahmefälle nach Fristablauf keine Möglichkeit mehr besteht, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Die professionelle juristische Beratung durch eine Anwaltskanzlei wie Dr. Abramowski und Dr. Nowak ist bei einer Kündigung das A und O. Wir klären mit Arbeitnehmern, wie gut die Erfolgsaussichten für einen Kündigungsschutzprozess sind, welche Perspektiven sich hieraus ergeben und wie hoch eine eventuelle Abfindung ausfallen könnte, falls es zu einer Trennung vom Arbeitgeber kommt.

Die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens sind transparent

Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht können wir im Falle einer Kündigung sämtliche Optionen für den Arbeitnehmer schnell aufzeigen. Da wir wissen, welche psychische Belastung eine Kündigung bedeutet, gehen wir zwar juristisch nüchtern, aber dafür fundiert in die Beratung vor. Wenn sich Arbeitnehmer bei einer Kündigung für das Führen eines Prozesses entscheiden, begleiten wir sie umfänglich, können Prozesskostenhilfe für den Arbeitnehmer beantragen und führen selbstverständlich die Korrespondenz mit der jeweiligen Rechtschutzversicherung. Doch nicht jeder Arbeitnehmer ist rechtschutzversichert. In dem Fall, dass Arbeitnehmer die Verfahrenskosten selbst tragen müssen, erläutern wir im Vorfeld, was konkret an Kosten entstehen wird.

Als Anwaltskanzlei sind wir der Partner an der Seite des Arbeitnehmers durch das gesamte Verfahren und vertreten den Arbeitnehmer selbstverständlich auch bei Verhandlungen vor Gericht.

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